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Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden aufgrund des veröffentlichten Objektangebots Bestandteil der
beiderseitigen Vereinbarungen.
§ 01 Die Maklerprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses sofort fällig und verdient, sofern durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ein
Vertrag zustande kommt. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter aufgrund des veröffentlichten Angebots kommt der Maklervertrag mit dem
Kauf-/Mietinteressenten bzw. Verkäufer/Vermieter zustande.
§ 02 Wir versichern, dass wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Wir erklären
weiterhin, dass die gemachten Angaben/Angebote ausschließlich auf Informationen des Auftraggebers bzw. Dritter beruhen, sie sind freibleibend und unverbindlich. Wir sind selbstverständlich um richtige und
vollständige Angaben bemüht, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Irrtum oder Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
§ 03 Veröffentlichtes Objektangebot/Nachweisbestätigung/Exposé gilt als Objektnachweis.
§ 04 Ist dem Interessenten eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dieses unter Offenlegung der
Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb von 6 Tagen, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses
mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
§ 05 Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Sollte das von uns
nachgewiesene Objekt innerhalb eines Jahres durch einen anderen Makler oder privat erworben werden, so ist die vereinbarte Maklerprovision an uns zu zahlen. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird
empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
§ 06 Die Maklerprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses sofort fällig und verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises
ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist sofort fällig und zahlbar nach Rechnungslegung. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind
Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin erfolgt, wenn
der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung
erreicht wird.
§ 07 Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der
Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
§ 08 Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin, der Termin ist rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat Anspruch auf Erteilung einer
Vertragsabschrift bzw. des Mietvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
§ 09 Die erforderlichen Informationen zum Objekt sind vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der
Interessent ist verpflichtet, alle Informationen vertraulich zu behandeln und auch zu verhindern, dass sie aufgrund einer Nachlässigkeit von Dritten ausgenutzt werden können. Kenntnis darf er nur solchen Personen
geben, die aufgrund geschäftlichen Zusammenhangs (Partner, Steuerberater, Notar, Rechtsanwalt, Bank) notwendigerweise davon zu erfahren haben. Der Bruch der Vertraulichkeit der Informationen berechtigt uns für den
Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch und ist uns in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
§ 10 Wenn keine gesonderten individuellen Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision getroffen wurden, ist die Maklergebühr verdient und sofort fällig
am Tage des Vertragsabschlusses (Kauf- oder Mietvertrag) über das nachgewiesene Objekt. Die Maklercourtage beträgt bei Kaufobjekten, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, bis 50.000,- EUR
Kaufsumme: 2.975,- EUR (inkl. MwSt.) und ab 50.000,- EUR Kaufsumme: 5,95 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis. Die Maklercourtage gilt auch bei Übernahme des Objektes durch eine Zwangsversteigerung als vereinbart. Bei
Vermietung/Verpachtung: die Maklercourtage beträgt bei einer Wohnungsvermittlung: 2,38 Monatsmieten (kalt) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und bei gewerblichen Räumen: 3,57 Monatsmieten (kalt) inkl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Interessent hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu zahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird
oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten
Provisionsanspruch.
§ 11 Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit dem der Interessent in einem besonders
engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Interessent auch dann für die
vereinbarte Provision, falls sich der Interessent auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
§ 12 Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines
Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
§ 13 Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer/Vermieter ausdrücklich vorbehalten, es sei
denn, dass hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
§ 14 Der Interessent/Empfänger des Exposés bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Angebot/Exposé hinaus
nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Später mündlich gemachte Angaben bedürfen zu deren Rechtswirksamkeit der Schriftform.
§ 15 Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
§ 16 Besichtigungen sind jederzeit nach Absprache und nur mit dem Makler möglich.
§ 17 Bei Vermittlung von Unternehmen beträgt die Maklercourtage 7,14 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises zuzüglich der Maklercourtage für
Vermietung/Verpachtung, zahlbar vom Mieter/Pächter.
§ 18 Die Texte, Fotos und Videos unserer Angebote sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere Schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden.
§ 19 Wird mit dem Auftraggeber eine zeitliche Vergütung vereinbart, so gilt ein Stundensatz in Höhe von 124,95,- EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
sowie Ersatz aller Behördenkosten.
§ 20 Der Makler behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung.
§ 21 Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.
§ 22 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers in Jena, soweit gesetzlich zulässig.
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